Verpflichtung zum Schutz der Natur 

Johannisfeuer dienen nicht der unentgeltlichen Abfallentsorgung! 

Bei stichpunktartigen Kontrollen in den vergangenen Jahren wurde festgestellt, dass Johannisfeuer immer wieder zur kostengünstigen Entsorgung von angesammelten brennbaren Abfällen genutzt werden. Sofern diese Abfälle nicht nur aus naturbelassenem Holz bestehen, sondern darüber hinaus auch Kunststoffe, Altreifen, beschichtetes Holz und Altöle beinhalten, gefährdet dieses Verhalten in erheblichem Maße die Umwelt. Auch sollte bedacht werden, dass die entstehenden giftigen Rauchschwaden, insbesondere für Kinder, äußerst schädlich sind. 

Folgende Punkte sind vom Veranstalter zum Schutz von Natur und Umwelt zu beachten: 

  •  Johannisfeuer sollten grundsätzlich auf weitgehend vegetationslosen Flächen abgebrannt werden. Die Feuerstellen dürfen nicht innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von schutzwürdigen Flächen, insbesondere Magerrasen, Heiden und Felsfluren angelegt werden. Der Abstand zu Feldgehölzen, Streuobstbäumen und Hecken sollte 25 Meter nicht unterschreiten. Die vorgeschriebenen Mindestentfernungen von brandgefährdeten Gegenständen und sonstige Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. 
  •  In Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten sind Johannisfeuer grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Naturschutzbehörde auf Antrag eine Ausnahme von diesem Verbot erteilen. 
  •  Die aufgeschichteten Haufen, die beim Johannisfeuer abgebrannt werden, sind auch Zufluchtsmöglichkeiten für eine große Anzahl von Tieren. Nach Naturschutzrecht ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Daher sollten die Brennmaterialien erst am Tag des Johannisfeuers gesammelt und aufgeschichtet werden. Ansonsten muss durch Umschichten unmittelbar vor dem Abbrennen sichergestellt werden, dass keine wild lebenden Tiere getötet werden. 

 Reste von Brennmaterialien und Abfällen (Flaschen usw.) sind zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nach dem Abbrennen des Johannisfeuers umgehend ordnungsgemäß zu beseitigen. 

Das Landratsamt Forchheim wird auch dieses Jahr wieder Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung vorstehender Anforderungen durchführen. Bei Verstößen gegen abfallrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften müssen die Verantwortlichen mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

 

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