Schöffenwahl 2023;

Aufforderung zur Benennung von Personen für die

Schöffen/Jugendschöffen-Vorschlagsliste

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Landkreisen Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen/Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Bewerbungsformulare finden Sie auszugsweise nachfolgend abgedruckt.

Das Bewerbungsformular wird in der KW 6 im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach abgedruckt.

Weitere Informationen über die Schöffenwahl 2023 sowie das Schöffenamt, finden Sie unter: Schöffenwahl 2023 (schoeffenwahl2023.de)

 Sie können Ihre Vorschläge oder Ihre Bewerbung bis zum 3. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach, Verwaltungszentrum Zimmer 12 im Obergeschoss,

Hauptstr. 53, 91356 Kirchehrenbach

 

Für Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung (Tel.Nr.: 09191/7989-80)

 Teresa Presti

Verwaltungssekretärin