Das Bürgerbüro informiert

Informationen aus dem Passamt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

an dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen aus dem Passamt zur Verfügung stellen.

Gebühren für den Personalausweis
Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises für Personen ab dem 24. Lebensjahr beträgt 37,00 €, für Personen welche das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr weiterhin 22,80 €.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines neuen Personalausweises:

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/beantragung/beantragung-node.html 

Reisepass

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines neuen Reisepasses:

 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html#doc16125526bodyText3

Einführung der eID-Karte für Unionsbürger
Die Einführung der eID-Karte ermöglicht nichtdeutschen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sich elektronisch sowohl gegenüber öffentlichen Stellen als auch nichtöffentlichen Stellen identifizieren zu können.

Die eID-Karte ist in dieser Hinsicht mit der eID-Funktion beim deutschen Personalausweis vergleichbar.

Die Person muss 16 Jahre alt sein.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Änderungen, Angaben zu Gebühren sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf www.bmi.bund.de.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter 09191/7989-0 zur Verfügung.